Der Verein führt den Namen GUWON UI SON
mit dem Namenszusatz “Sportverein Castrop-Rauxel e.V.“.
Der Sitz des Vereins ist Castrop-Rauxel.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sportes als Freizeit- und Breitensport ohne politische oder religiöse Ausrichtung. Kampfsport / Kampfkunst sind fester Bestandteil des Vereins. Der Vereinszweck wird insbesondere erreicht durch:
Zur Finanzierung des Vereinszwecks gemäß § 2 der Vereinssatzung werden eine einmalige Aufnahmegebühr sowie ein monatlicher Mitgliedsbeitrag erhoben. Darüber hinaus dürfen Spenden und Sachzuwendungen zur Umsetzung des Vereinszwecks entgegengenommen werden.
Die Höhe der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages werden durch die ordentliche Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Aufnahmegebühr ist einmalig bei Vereinsaufnahme zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich zu entrichten. Die zu entrichtenden Beiträge sind eine Bringschuld des Vereinsmitgliedes.
Der Vorstand kann in begründeten Fällen den Beitrag stunden oder erlassen.
Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.
Die Vereinsorgane sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand besteht aus:
Die Auflösung des Vereins ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung gemäß § 9 Punkt 8 mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen herbeizuführen.
Sofern die Mitgliederversammlung nicht anderes beschließt, sind im Falle der Auflösung der 1. Und 2. Vorsitzende als die Liquidatoren des Vereins bestellt.
Bei Auflösung des Vereins oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Stadtsportverband Castrop-Rauxel e.V., der es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat